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Datenschutzkonformität

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Datenschutzkonformität

neuland AI AG

Stand: 24.06.2026

Inhaltsverzeichnis

ZusammenfassungVerantwortlicher & DSBAuftragsverarbeitung (AVV)Technische & organisatorische MaßnahmenUnterauftragsverarbeiterBetroffenenrechteMeldewege & VorfallmanagementStand & Kontakt

Zusammenfassung: neuland.ai ist datenschutzkonform

Die neuland AI AG verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit der DSGVO, dem BDSG und – wo einschlägig – ergänzenden berufsrechtlichen Vorgaben (z. B. § 43e BRAO). Sämtliche erforderlichen Bausteine sind implementiert, dokumentiert und werden regelmäßig überprüft:

  • ✓ Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
  • ✓ Vollständig dokumentierte TOM nach Art. 32 DSGVO
  • ✓ Transparente Liste der Unterauftragsverarbeiter
  • ✓ Externer Datenschutzbeauftragter benannt
  • ✓ Standardverarbeitung in EU / Deutschland
  • ✓ Etablierte Meldewege bei Datenschutzvorfällen
  • ✓ Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten geführt
  • ✓ Mitarbeiter auf Vertraulichkeit verpflichtet

Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter

Verantwortlicher

neuland AI AG
Konrad-Adenauer-Ufer 83, 50668 Köln
Vorstand: Karl-Heinz Land, Yunus Philip Uyargil
Telefon: +49 221 999697-30
E-Mail: hello@neuland.ai

Externer Datenschutzbeauftragter

Maxim Ciebiera (DATATINO)
Werinherstraße 3, 81541 München
Kontakt für Betroffenenanfragen über Datenschutzhinweise.

Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO)

Die neuland AI AG stellt jedem Kunden, der personenbezogene Daten über unsere Dienste verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) in Textform zur Verfügung. Der AVV erfüllt sämtliche Mindestinhalte gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO – inklusive Weisungsbindung, Zweckbindung, Unterstützungspflichten, Löschkonzept und Audit-Rechten.

Den AVV können Sie jederzeit auf der AVV-Seite anfordern.

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Wir setzen ein dem Stand der Technik entsprechendes Schutzniveau um. Dazu zählen unter anderem Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle, durchgängige Transport- und Speicherverschlüsselung, Pseudonymisierung wo sinnvoll, ein rollenbasiertes Berechtigungskonzept (Least-Privilege / Need-to-know), regelmäßige Backups, dokumentierte Wiederanlaufverfahren sowie kontinuierliches Monitoring.

Die vollständige TOM-Dokumentation finden Sie auf der TOM-Seite.

Unterauftragsverarbeiter

Alle eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind sorgfältig ausgewählt, vertraglich nach Art. 28 DSGVO gebunden und werden transparent in einer öffentlichen Liste gepflegt. Die Standardverarbeitung erfolgt in Deutschland bzw. der EU/EWR.

Optionale Dienste mit Drittlandbezug (z. B. Perplexity in den USA für Websuche und Deep Research) werden ausschließlich nach ausdrücklicher Aktivierung durch den Kunden eingesetzt. Der Drittlandtransfer ist in diesen Fällen über das EU-US Data Privacy Framework abgesichert; auf Wunsch ergänzt durch Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 DSGVO.

Die vollständige, aktuelle Liste – einschließlich der jeweiligen Garantien – finden Sie auf der Seite Unterauftragsverarbeiter. Über Änderungen informieren wir vorab nach den vertraglich vereinbarten Mechanismen.

Betroffenenrechte und Unterstützungspflichten

Betroffene Personen können jederzeit ihre Rechte nach Art. 15–22 DSGVO geltend machen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Als Auftragsverarbeiter unterstützen wir unsere Kunden bei der Wahrnehmung dieser Anfragen mit geeigneten technischen und organisatorischen Mitteln gemäß Art. 28 Abs. 3 lit. e DSGVO.

Meldewege bei Datenschutzvorfällen (Art. 33 DSGVO)

Wir verfügen über etablierte interne Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Meldung von Datenschutzvorfällen. Betroffene Verantwortliche werden im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich – in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis – informiert, damit diese ihrer 72-Stunden-Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO nachkommen können.

Stand & Kontakt

Stand dieser Selbstauskunft: 24.06.2026. Die hier beschriebenen Bausteine sind in der neuland AI AG implementiert und werden kontinuierlich überwacht und weiterentwickelt. Die jeweils ausführlichen Einzeldokumente (AVV, TOM, Unterauftragsverarbeiter, ergänzende Zusatzvereinbarungen) finden Sie verlinkt im Dokumentenbereich des Trust Centers.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter hello@neuland.ai jederzeit zur Verfügung.

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